Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen RFVV Kleinbardau/Pferdesport by SZ (nachfolgend Betriebe genannt) und dem Reitschüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht. Die Vereinssatzung wird jeden Vereinsmitglied im Rahmen des Antrages gesondert übergeben und diese ist stets zu achten.
Gegenstand des Vertrags ist die Erteilung von Reitunterricht. Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Reitschüler in unserem Online-Buchungssystem registriert, den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben im Betrieb abgibt und der Betrieb durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.
Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann der Unterricht durch individuelle Buchung von Terminen über das Buchungssystem und/oder als regelmäßiger Stammplatz erfolgen. Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb.
Der Unterricht erfolgt als Reitstunde in Theorie und Praxis am Pferd. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort obliegt den Reitlehrern.
Die wöchentlichen Gruppenreitstunden haben eine Dauer von ca. 2h (max. 2h 30min). Darin enthalten ist die Vor- und Nachbereitung des Pferden.
Einzelreitstunden und weitere Angebote wie Lehrgänge entnehmen Sie die Infos bei der Buchung.
Für den Unterricht stehen zwei Reitplätze, ein Round Pen und Ausreitgelände zur Verfügung.
Das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr. Reiten birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung der Reitschüler werden empfohlen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass durch den Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle und Schäden, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände, sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht. Die Reitschule haftet im Falle im Rahmen ihrer Betriebshaftpflicht.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Dritter ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden.
Der Betrieb haftet nicht für Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.
Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen. Für die gebuchte Reitzeit steht ein Reitlehrer oder eine durch Ihn ernannte Person den Reitschülern zur Seite. Ein längerer Aufenthalt auf der Reitanlage ist möglich, hier besteht allerdings keine Aufsichtspflicht seitens des Betriebes.
Reitplätze, Koppeln, Pferdeboxen u.ä. dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis betreten werden. Das Füttern der Pferde ist nur nach Absprache gestattet.
Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen. Reithelme können bei uns auch ausgeliehen werden.
Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Pflicht:
Kidsgruppen: festes Schuhwerk mit Absatz, bequeme enganliegende Hose, enganliegende Oberbekleidung im Zwiebellocksystem, Reithandschuhe empfohlen.
Reitgruppen: Reithose mit Besatz, Stiefel mit Absatz oder Stiefelletten die über den Knöchel reichen mit Chaps kombiniert. Das Tragen von Reithandschuhe wird empfohlen.
Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.
Die Kleidung sollte immer dem Wetter angepasst sein, da wir uns die meiste Zeit draußen befinden.
Für Ausritte und beim Springen ist das Tragen einer Sicherheitsweste Pflicht.
Die Reitschüler/innen bzw. deren Sorgeberechtigte bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen.
Zum Wohle unserer Pferde besteht eine Gewichtsgrenze der Reiter von 80kg.
Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Sollten die Preise angepasst werden, wird dies vorher kommuniziert.
Einzelreitstunden, Ausritte, Kurse oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung bezahlt werden.
Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse. Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommener Reitstunden wird nicht gewährt.
Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die im Risikobereich des Reitschülers liegen, wird eine Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Reitstunden nicht gewährt.
Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich.
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig über das Online-Buchungssystem zu stornieren, damit der Platz für andere Teilnehmer frei wird.
Wird eine Anmeldung zu einer Gruppeneitstunde rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (5 Tage vor dem Termin) storniert, so kann der Reitschüler sich bei freien Plätze eine Ersatzstunde buchen. Eine Auszahlung ist nicht möglich. Stornierte Reitstunden können innerhalb des Kurses nachgeholt werden, sofern freie Plätze verfügbar sind. Sollten keine Ersatztermine verfügbar sein oder können diese nicht wahrgenommen werden, so verfällt diese Nachholmöglichkeit automatisch.
Bei kurzfristiger Absage nach Ablauf der Stornofrist oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal berechnet. Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind möglich.
Die Bezahlung der Gruppenreitstunden erfolgt zum Ende des vorherigen Gruppenkurses als Gesamtbetrag oder mit mind. einer Anzahlung von 50€.Der Restbetrag ist spätestens zur 1. Stunde des Kurses zu begleichen.